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   OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1974 - 7 A 21/74   

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OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1974 - 7 A 21/74 (https://dejure.org/1974,1897)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.07.1974 - 7 A 21/74 (https://dejure.org/1974,1897)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Juli 1974 - 7 A 21/74 (https://dejure.org/1974,1897)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.1964 - III A 1151/61
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1974 - 7 A 21/74
    Soweit in diesen Fällen der Staat in Gestalt der Genehmigung mitzuwirken hat, beschränkt sich die rechtsgestaltende Beteiligung des Staates nicht auf eine repressive Unbedenklichkeitskontrolle hinsichtlich der gemeindlichen Maßnahme; vielmehr macht der Staat mit dieser Kontrolle im Interesse des überörtlichen Gemeinwohles von seiner eigenen Mitverantwortung für die inhaltliche Ausgestaltung der betreffenden Maßnahme Gebrauch (ebenso OVG Münster, OVGE 19, 192, 196 ff. = DVBl. 1964, S. 678; Werner Weber, Staats- und Selbstverwaltung in der Gegenwart, Göttinger Rechtswissenschaftliche Studien, Heft 9, 2. Aufl. 1967, S. 129 ff.; Schuster-Diehl, Selbstverwaltungsgesetz für Rheinland-Pfalz, Anm. II zu § 122 GO; Bauernfeind-Zimmermann, Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 1969, Rn. 36 zu § 2).

    Diese Genehmigungsakte kann die Gemeinde daher grundsätzlich nicht im Wege der Verpflichtungsklage erstreiten (OVG Münster, OVGE 19, 192, 197 mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56

    Badische Weinabgabe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1974 - 7 A 21/74
    Dabei kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, ob durch § 6 Abs. 4 DVO das den Gemeinden nach § 8 Abs. 1 KAG eingeräumte Ermessen rechtswirksam eingeschränkt werden kann, oder ob eine Vorschrift dieses Inhalts nicht deswegen unwirksam ist, weil es hierfür etwa an der gesetzlichen Ermächtigung fehlt (vgl. dazu z.B. BVerfGE 7, 244, 253 sowie Rumetsch, Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz, 2. Aufl., Anm. 5a zu § 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1974 - 7 A 16/72
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1974 - 7 A 21/74
    Hierbei ist davon auszugehen, daß - wie der Senat im Urteil vom 01. Juli 1974 (7 A 16/72) unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Gerichts vom 01. März 1955 (1 A 19/54), AS 3, 47, 50, näher ausgeführt hat - nur solche Maßnahmen einer Gemeinde gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen, die "mit den Grundsätzen vernünftiger Wirtschaft schlechterdings nicht vereinbar" sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2010 - 6 A 10282/10

    Beiträge zur Industrie- und Handelskammer Trier rechtmäßig

    Die ihr durch den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesetzten Grenzen überschreitet sie erst durch ein Verhalten, das mit den Grundsätzen eines vernünftigen Wirtschaftens schlechthin nicht vereinbar ist (vgl. zu der entsprechenden Regelung in § 93 Abs. 3 der Gemeindeordnung - GemO -: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juli 1974 - 7 A 21/74 -, AS 13, 412; Urteil vom 8. Juni 2007 - 2 A 10286/07.OVG -, ESOVG).
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